Therapien/Massnahme 59

 

Erklärung zum Unterschied von ambulanter und stationärer Massnahme:

 

Ambulante Massnahme Art.63:

Pflicht sind wöchentliche Gespräche welche (Beispiel Zürich) beim PPD geführt werden. 
Es geht darum, die "Tat" zuzugeben und diese dann zu "therapieren".
Die
Betroffenen können ein einigermassen normales Leben in Freiheit
und im Umfeld ihrer Familie zu führen. Dieses Prozedere dauert solange,
bis die Psychologen befinden, der Betroffene sei nun therapiert genug.

Im Höchstmass fünf Jahre.

 

Stationäre Massnahme Art.59:

      
heisst für den Betroffenen, jahrelang in Gefangenschaft (Klinik oder Gefängnis)
d
em Willen von Psychiatern und Psychologen ausgeliefert zu sein.
Solange sie nicht befinden, der Betroffene sei nun normal genug 
um entlassen zu werden, solange bleibt man in Haft.

Im Durchschnitt drei bis fünf Jahre. Oft länger.

 

Eine Entlassung erfolgt in kleinsten "Stufen": oft dauert es Monate, bis
jemand überhaupt einmal an die frische Luft darf. Falls sich der Betroffene
dann in diesem "Gehege" bewährt, gewährt man ihm ev. kurze Ausflüge
mit Angehörigen. Danach folgt allenfalls eine Übernachtung bei seiner Familie
usw.
Jede kleinste "Aggression" hat wieder eine Rückstufung zur Folge und

der Betroffene sieht sich wieder am Anfang. Rückstufungen erfolgen auch,
wenn sich ein Mitgefangener in seinem "Ausgang/Urlaub" falsch verhalten hat. 

In der Praxis werden dann oftmals alle Massnahmegefangenen mitbestraft,
ihnen wird ohne eigene Schuld ihr Ausgang ebenso gestrichen ect....

 

Dass jeder halbwegs normal-fühlende Mensch in einer solch restriktiven Umgebung
zwangsläufig aggressiv werden muss, wird vollkommen ausser Acht gelassen.

Entweder man vergewaltigt sich selbst (sprich, bleibt ruhig und unterdrückt seine Aggressionen
um einer Rückstufung auf dem Weg in die erhoffte Freiheit zu entgehen), oder man wird
in den Berichten wiederholt als "potentiell gefährlicher" oder "gewalttätiger" Mensch deklariert.

Die wahren psychologischen Hintergründe spielen dabei keine Rolle.

Bei Weigerung zur Therapie droht man mit Verwahrung. Einschüchterungen sind Praxis.
In vielen Fällen ist die ganze "Therapiehaft" vollkommen sinnlos
und basierend auf nachweislich falschen Einschätzun
gen von Forensikern,
die oft kaum oder gar nicht mit den Betroffenen
sprechen
und vom Fall nur oberflächlich Kenntnis haben.
Pauschalisierung ist an der Tagesordnung.

 

Da mittlerweile immer mehr stationäre Massnahmen verhängt werden,
                    sind die Kliniken bereits heute so überfüllt, dass es lange Wartelisten gibt (siehe DOK  

https://www.videoportal.sf.tv/video?id=4c297361-5617-4116-afd5-62f5772f31f5

 

Dieses Problem löst man folgendermassen:

man belässt die Betroffenen z.T. mehr als ein Jahr lang in Untersuchungsgefängnissen
(im Fall H.Mansour
ELF Monate), bis irgendwann ein Klinikplatz frei wird.
Alleine diese Zeit ist für die Betroffenen reines Elend.
Besuche, auch von Ehefrau und Kindern sind dort nur mit Sicherheitsscheibe 1h pro Woche erlaubt.
Telefonate meist nie möglich. Man
trennt sie fast ganz von ihrer Familie,
beinahe jeder
Kontakt wird verboten oder gar verunmöglicht.
All dies im Sinne einer "Therapie" und "Resozialisierung"?!

Exemplarischer Artikel über Zwangstherapien und Massnahmen:

https://www.sonntagonline.ch/blog/397/

Was der unwissenden Öffentlichkeit als "Therapie" (also Heilung!) verkauft wird,
ist für die Betroffenen pure psychische Folter

sie werden an den Rand ihrer psychischen Kräfte gebracht, ebenso ihre Angehörigen und Partner.

 

Konkretes zu den Umständen in einer "Therapie":

- die Massnahmen finden in Gefängnis oder Klinik statt.

 Wer wohin kommt wird willkürlich und ohne Rücksicht darauf, in

  welcher  Region der Ehepartner des Betreffenden wohnt entschieden.

 

- der Kontakt zu Ehepartnern ist auf 1h pro Woche beschränkt

  (in einem Besucherraum unter Aufsicht und mit vorheriger Sicherheitskontrolle)

 

- Telefonate sind nur alle 3-4Tage für genau 10 Minuten möglich.

  Nach Ablauf dieser Zeit endet das Gespräch automatisch.

Rückrufe von aussen sind nie möglich.

 

 -Die "Therapie" findet vollkommen unter Ausschluss des Ehepartners statt.

Ebenso die "Standortgespräche" welche zBsp. zum Thema haben, ob der Betroffene in eine andere Einrichtung verlegt wird.

 

- Briefe werden geöffnet und kontrolliert.

  Eine entwürdigende, sinnlose Einschränkung der Privatsphäre.

 

Die Umstände selbst verunmöglichen eine wirkliche Therapie:

Tatsächlich wird in vielen Fällen -wohl den meisten- eine regelrechte Entsozialisierung durch die "Therapie" erst herbeigeführt. 

Der grossen psychischen und sozialen Belastung von Angehörigen und Ehepartner wird in keiner Weise Beachtung geschenkt.

Bemühungen zur Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit werden meist nicht gern gesehen und oftmals abgetan. 

Besonders Partnerinnen finden sich dadurch in grosser Hilflosigkeit wieder.

 

Jahrelange Haft nach Verbüssen der gerichtlichen Strafzeit;

etliche Inhaftierte sitzen noch JAHRELANG nach Abbüssen ihrer gerichtlich Strafzeit in Gefängnissen und geschlossenen Kliniken. (Solche "Nachhaft-Begründungen" kommen unter fragwürdigsten Umständen zustande); man mutmasst jeweils, der Betroffene sei "zu gefährlich", oder rückfallgefährdet - auch wenn die "Tat" nie bewiesen wurde und vom Betroffenen auch nach Jahren unter grösstem Druck verneint wird- sprich, es also möglich ist, dass gar nie eine Tat begangen wurde.

Den Steuerzahler kostet dies zwischen 300-1600.- (!) PRO TAG, resp. ca. 150'000.-/Jahr!

 

Viele der Betroffenen sind Ausländer welche nicht genügend gut Deutsch sprechen,

um überhaupt zu verstehen, was der Forensiker ("Therapeut") von

ihnen will und was rechtlich vor sich geht! Dies ist eine Tatsache die uns Betroffenen aus der Praxis bekannt ist.

Was für ein Irrsinn also, in solchen Fällen differenzierte, psychologische Gespräche führen zu wollen!

Geld bringen jedoch auch diese Inhaftierten - ihre Krankenkassen und der Steuerzahler bezahlt dafür in Millionenhöhe.

 

Selbst wenn das "Gutachten" welches zur "Nachhaft" oder direkten Anordnung einer Massnahme 59 führte, als falsch/unverhältnismässig widerlegt werden könnte, dauert es MONATE, meist JAHRE, bis man rechtlich diese Möglichkeit (meist erst vor Bundesgericht) seriös und vor einer neutralen Instanz erhält..