Der Fall Mansour

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Aktueller Stand zum Fall Mansour hier:

www.der-fall-mansour.com

 

Juristische Zusammenfassung:

beobachtungsstelle.ch/obs.php?CID=0279
 

                                                                                                                                                                              

 


 Der Fall Mansour beinhaltet 3 Skandale:

 

1. Verurteilung ohne Beweise, ohne Indizien, ohne Zeugen,
ohne fairen Prozess wegen angeblicher Vergewaltigung
-Anklage durch CH-ex-Partnerin nach 9 Jahren gewaltfreier Beziehung.

 

 

2. Trotz keinerlei "weiterer" Vergehen wird das Urteil nachträglich
und rechtswidrig vom ZH Obergericht umgewandelt
,

Hassan Mansour aufgrund eines faktisch falschen Berichtes
des PPD's Zürich willkürlich in Haft versetzt.

Aus dem ursprünglichen Urteil von 6 Monaten wurden 3 1/2 Jahre Haft !


Die ursprünglich "ambulante Massnahme 63" wurde trotz neuer Arbeitsstelle
und neuer Ehe in seriösen Verhältnissen in eine
"stationäre Massnahme 59" (=Haft auf unbeschränkte Zeit!) umgewandelt;

Aufgrund forensischer Willkür des PPD's Zürich wurde
Hassan Mansour ohne Vorfälle als "potentielle Gefahr" für seine neue Ehefrau bezeichnet.
Das Ehepaar Mansour lebte zu jenem Zeitpunkt bereits 4 1/2Jahre zusammen-
die Ehefrau
(Marion Mansour) wurde weder je von den Behörden befragt noch hatte
sie sich von ihrem Ehemann jemals bedroht gefühlt...
Dies hätte auch ihr Umfeld bestätigt, doch auch hier wurde niemand befragt
bevor Hassan Mansour grundlos inhaftiert wurde.


-Ohne jegliches Verschulden blieb Hassan Mansour 3 1/2Jahre lang in Haft...
In dieser Zeit wurde ihm von der Zürcher Justiz sogar mit ZWANGSMEDIKATION gedroht !

Die Haft wurde im Juni 2012 vom Bundesgericht als rechtswidrig bezeichnet -
doch Hassan Mansour wurde trotzdem nicht sofort in Freiheit in sein Zuhause
zu seiner Ehefrau entlassen, sondern stattdessen in Ausschaffungshaft
ins Zürcher Flughafengefängnis versetzt.

 

 

3. Im April 2013 wurde Hassan Mansour -durch den psychischen Druck der schuldlosen Haft
schwer lungenkrank geworden- brutal per Sonderflug aus der Schweiz nach Libanon,
einem Land im Kriegszustand ausgeschafft.

Vorhergehend verweigerte man im Ausschaffungshaft 3 1/2 Monate lang
die dringend nötige medizinische Hilfe (Sauerstoffmaschine)-
brachte ihn dadurch sprichwörtlich fast um wie Ärzte bestätigten.

Das Migrationsamt befand dies alles für die Schweizer Ehefrau als "verhältnismässig"...

Marion und Hassan Mansour kämpfen seit 8 Jahren für ein Leben ohne Justiz.
Sie hatten seit 2008 trotz grössten Schwierigkeiten ihr unabhängiges Leben wiedererreicht,
doch die zürcher Behörden verursachten mit ihrer ignoranten Willkür diese unnötige Tragödie
die bis heute kein Ende gefunden hat;


Seit April 2013 ist das Ehepaar durch die Zwangsausweisung im Kriegsland Libanon
und kämpft noch immer um ihr Leben, ihre Existenz
und eine vollständige Rehabilitation und Aufdeckung der diversen Rechtsbrüche
welche die zuständigen zürcher Justizbeamten wissentlich begangen haben
um einen jahrelangen Justiz- und Menschenrechtsskandal zu vertuschen...

 

 

                                                                                                          

Weitere Details zum Fall:


Ohne Vorkommnisse und ohne seine neue Partnerin und Ehefrau Marion Mansour
zu befragen wurde Hassan Mansour als "potentielle Gefahr"
im Bezug auf sie bezeichnet;


 Die nachträgliche Inhaftierung entgegen dem ursprünglichen Urteil
geschah einzig aufgrund eines faktisch falschen Berichtes eines Psychiaters der Hassan Mansour
als "potentielle Gefahr" für seine neue Partnerin bezeichnete ohne das
Ehepaar und die Umstände und Vorgeschichte zu kennen.

Ein Richter (Kurt Balmer) der weder Hassan noch seine Ehefrau Marion Mansour
jemals gesehen hatte, verfügte aufgrund dieses falschen Berichtes
die sofortige "Sicherheitshaft" und anschliessende Zwangstherapie.

Diese Inhaftierung geschah ohne jeglichen Vorkommnisse welche
in Richtung Gefahr oder Gewalt gezeigt hätten-


Seit damals 4 1/2Jahren lebte Hassan Mansour mit seiner neuen Partnerin
zusammen, ebenso fühlte sich Ehefrau Marion Mansour nie von
ihrem Mann bedroht, noch wurde sie jemals überhaupt befragt (sic!),
bevor man ihren Mann am 11.Dez.2009 vom gemeinsamen Zuhause weg
inhaftierte und aus dem gemeinsamen Leben riss...

 

Fortan kämpfte sie alleine für seine Freiheit und gegen diese
Diskriminierung ihrer Person als Schweizerin und Ehefrau.

 

3 Jahre lang wehrte sich das Ehepaar gegen diese Justizwillkür
welche ihr Leben zum Wahnsinn machte.
Hassan Mansour wurde sogar mit Zwangsmedikation gedroht weil er der
Pseudotherapie für die es keine faktischen Gründe gab in Haft nicht zustimmen wollte!

Dies "zur Herstellung einer gewissen Therapiebereitschaft" wie es in den Akten hiess.

Langsam kam diese unglaubliche Geschichte an die Schweizer Öffentlichkeit...

 

...und schlussendlich - um den grossen Justizskandal zu vertuschen-
wurde Hassan Mansour am 12.Dez.2012 nicht in sein Zuhause zu seiner Schweizer Ehefrau entlassen,
sondern weitere 3 Monate inhaftiert und im April 2013 schwer lungenkrank
und unter skandalösen Umständen per Sonderflug aus der Schweiz ausgewiesen.

In Libanon, seinem Ursprungssand in welchem er seit 30 Jahren nicht mehr war
wurde Hassan Mansour ohne Ausweispapiere,
ohne Geld, ohne nichts sprichwörtlich auf die Strasse gestellt.

Seiner Schweizer Ehefrau Marion Mansour welche ihren Mann 3 1/2Jahre lang
einzig 1h pro Woche in einem Gefängnis sehen konnte,
wurde die brutale Ausweisung ihres rechtmässigen Ehemannes
kurz per Telefonat von anonymen Migrationsamtsmitarbeiter mitgeteilt:

"Ihr Mann wurde heute nach Libanon ausgewiesen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag."
(sic!)

 

Marion und Hassan Mansour kämpfen noch immer um ihr Leben ohne Justiz-
und nun auch um ihre Existenz in der Schweiz wo sie finanziell unabhängig lebten.
Der Wahnsinn spinnt sich mittlerweile seit 7 Jahren fort und basiert einzig auf der Anzeige
der ex-Partnerin von Hassan Mansour...

Weder der rechtswidrig-handelnde Richter noch die verantwortlichen Forensiker
wurden bisher zur Rechenschaft gezogen.

 

Ist das noch Rechtsstaatlichkeit ?


                                                                                                                                                                 



In seinem Bericht schreibt der PPD, H.M. sei von der ehelichen Wohnung ausgezogen und
seine Ehefrau M.M. habe sich von ihm getrennt.

Beides stimmte beweisbar nie.

Marion Mansour wurde vor und während der Inhaftierung (also 3 1/2Jahre lang-) nie befragt.


Tatsächlich fühlte sie sich noch nie von ihrem Mann "in Gefahr" und lebte damals schon 4 1/2Jahre lang glücklich
und gewaltfrei mit ihm zusammen. Auch ausserhalb der Beziehung hatten sich nie Gewaltsituationen ereignet.


Dies klingt unglaublich, ereignete sich aber genauso am 11.Dez.2013 in Zürich.


3 1/2Jahre lang kämpfte seine Ehefrau alleine für seine Freilassung und Aufdeckung dieses Skandals.
Dieser Rechtsbruch des Oberrichters Kurt Balmer (Obergericht Zürich) kostete das Ehepaar über 60'000.- Anwaltskosten,
denn obwohl Hassan Mansour Anrecht auf unentgeltlichen Rechtsbeistand gehabt hätte, wurde ihm dieser
mit der Begründung verweigert sein Anliegen auf Freilassung sei "ohne realistische Erfolgsaussicht"...


Ihren Mann konnte sie grundlos während 3 1/2Jahren einzig 1h pro Woche in einem Gefängnis sehen-
die Zürcher Justiz  nannte dies "Resozialisierung und Therapie"...

 

Im letzten Versuch den Skandal zu vertuschen wurde Hassan Mansour im April 2013 brutal zwangsausgeschafft.
Dies geschah rechtswidrig und trotz ärztlich bestätigter TODESGEFAHR!


-   Detailbericht zur Zwangsausschaffung 

Video vom Dez.2015; die Ehefrau erzählt
 
  


- Artikel vom 1.6.2013 von Dr.Christian Müller:  "Ausschaffung - die Schweizer Ehefrau berichtet"
 

Die schwerwiegenden Folgen für seine Schweizer Ehefrau kümmert die Zürcher Behörden nicht-
für sie scheint der "Fall Mansour" erledigt.

 


Am 10.12.2012 wurde Hassan Mansour nach sinnlosen, rechtswidrig verfügten
DREI JAHREN HAFT (5km von seiner Ehefrau und seiner ehelichen Wohnung entfernt)
aus der nie begonnen "Massnahme 59/stat.Therapie" entlassen -
jedoch nicht in Freiheit;

er wurde sofort in Ausschaffungshaft versetzt
obwohl er einen rechtmässigen, festen Wohnsitz in der Schweiz hat,
finanziell unabhängig und  seit 2007 verheiratet  ist.

-Wie ist das möglich ?
-Durch
absichtliche Aktenverfälschung dieser Haftrichterin.

Diese untragbare Haftrichterin wurde -wie üblich- nie zur Rechenschaft gezogen.

 


Als wäre das noch nicht genug Rechtsmissbrauch stellt sich Bezirksgerichts-
präsident R.Kieser  hinter seine Mitarbeiterin Gerwig-Bircher welche diesen Rechtsbruch
(Aktenfälschung) auf Kosten weiterer Monate des Lebens des Ehepaars Mansour beging.

Bezirksgerichtspräsident Kieser schreibt der Ehefrau M.Mansour einen Drohbrief!

 

                                                                                    

 

 

Video zum Fall Mansour

 

Gäste: Dr.Peter Zihlmann, Marion Mansour

Moderator: Norbert Brakenwagen

Der Fall Mansour 24.2.2012

 

 

der Fall Mansour

im Schweizer Fernsehen:

Rundschau vom 29.8.2012; 

 

Video Aktuelle Sendung vom 29.08.2012, 20:55

Kampf um Freiheit
 
 
Marion Mansour erzählt über die brutale
Zwangsausschaffung ihres Ehemannes
 
https://youtu.be/ChvUL7cChN4
Ein Film von Volker Hoffmann

 

 

In welche Lage man das Paar psychisch, finanziell (der Anwalt wurde verweigert und musste privat bezahlt werden!) und sozial brachte, ist dem "psychiatrisch-psychologischen Dienst" der Stadt Zürich ganz offensichtlich vollkommen egal. Mehr noch versucht man dieses skandalöse Menschenrechtsverbrechen mit allen Mitteln zu rechtfertigen und zu vertuschen!

Hassan Mansour wurde am 22.Febr. 2012 im Gefängnis angeboten, freiwillig seiner Ausreise aus der Schweiz zuzustimmen, sodann er aus der Haft entlassen werden würde...! Dies wäre eine bequeme Lösung für die Justiz gewesen. Heute bestreitet man diesen Versuch offiziell (obwohl durch Mails in den Akten belegt)...

 

Juristisch sollte die Haft eine "Massnahme 59" darstellen, also eine "Therapie" in Haft. Was es jedoch mit Therapie zu tun hat,
zwei mündige, erwachsene Menschen auf solche Weise, dazu grundlos und rechtswidrig auseinanderzureissen und
auf 1h Besuch zu reduzieren (plus zusätzlich alle 3-4Tage 10min. Telefonat), erscheint mehr als fraglich.

 

Das Bundesgericht bestätigte schlussendlich (2 1/2Jahre nach der Inhaftierung), dass es für die Haft
und nachträgliche Anordnung der "stat. Therapie" keinerlei Gründe und Grundlagen gegeben hatte!

Doch selbst dieses Urteil bedeutete für Hassan Mansour noch lange keine Freiheit. Er blieb weitere 6 volle Monate lang inhaftiert.
 

 

 

- Website von Ehefrau Marion Mansour:         www.der-fall-mansour.webnode.com

- Blog von Marion Mansour:                     www.justizskandalmansour.wordpress.com

- Artikel von Sandro Brotz, 18. Dez. 2011: https://www.sonntagonline.ch/ressort/nachrichten/2019/

- Artikel von Christian Müller, 18. Juni 2012: Auch in der Schweiz gibt es (psych.) Folterkammern

- Artikel von Christian Müller, 17.März 2013:  Ausschaffungshaft - es bleibt nur die Verzweiflung

- Die Geschichte Hassan und Marion Mansour: "Zürcher Justizskandal Mansour"